Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Zahnärzte-ZV(XXXX) §§ 48 bis 52
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) §§ 48 bis 52 Zahnärzte-ZV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.