Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Ärzte-ZV§ 55
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/55#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes über Kassenarztrecht auch im Land Berlin ...
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/55#abs-2 (2) (gegenstandslos)
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 55 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
BGBl. 2019 I S. 646 Gesetzgebungsmaterialien
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