Gesetze / Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz
ZKDSG§ 5 Bußgeldvorschriften
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZKDSG/5#abs-1 (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt, technisch einrichtet, wartet oder austauscht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZKDSG/5#abs-2 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.