Gesetze / ZAG-Instituts-Eigenmittelverordnung

ZIEV

§ 13 Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen

Stand: 10.06.2019

Bund

Institute im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes müssen die Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen zwischen den Meldestichtagen der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich schriftlich anzeigen. In der Anzeige nach Satz 1 ist jeweils der Betrag anzugeben, um den die Eigenmittelanforderung nicht eingehalten wird.

§ 12 § 14