Gesetze / Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
ZHG§10PrO§ 2
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZHG%C2%A710PrO/2#abs-1 (1) Das Prüfungsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZHG%C2%A710PrO/2#abs-2 (2) Die Prüfung findet in der Form einer Vorprüfung und einer Hauptprüfung statt, und zwar im allgemeinen in den Monaten März und September.