Gesetze / Viertes Zolländerungsgesetz 1957 ZGÄndG 4 1957 Art 8 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Dieses Gesetz tritt mit dem Beginn des auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.