Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung Zulassungsfreiheit
ZFS§ 6 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Satzung tritt am 15. April 2021 in Kraft. Sind bis zum 14. April 2021 übereinstimmende Satzungen nicht von allen Landesmedienanstalten erlassen und veröffentlicht worden, wird diese Satzung gegenstandslos. Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) veröffentlicht im Internetauftritt unter der Dachmarke „die medienanstalten“, ob alle Landesmedienanstalten innerhalb der Frist des Satzes 2 übereinstimmende Satzungen erlassen und veröffentlicht haben.
Düsseldorf, den 19. Februar 2021
Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM)
Dr. Tobias S c h m i d