Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
ZApprOAnlage 3 (zu § 5 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3) Unterrichtsveranstaltungen, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist
Stand: 14.10.2021
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 967)
Änderungsverlauf
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22.09.2021 Ausfertigung
Anlage 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. September 2021 (BGBl. I 4335)
BGBl. 2021 I S. 4335
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