Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

ZApprO

§ 42 Zeitpunkt der Prüfung

Stand: 14.10.2021

Bund2 Fassungen

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.

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