Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
ZApprO§ 42 Zeitpunkt der Prüfung
Stand: 14.10.2021
Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.