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ZAPO-J§ 53 Schriftliche Rechtspflegerprüfung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-J/53#abs-1 (1) Die schriftliche Rechtspflegerprüfung besteht aus acht schriftlichen Aufgaben. Die Arbeitszeit beträgt jeweils fünf Stunden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-J/53#abs-2 (2) Es sind schriftliche Aufgaben aus folgenden Gebieten zu bearbeiten:
1. Zivil- und Zivilprozessrecht einschließlich Vollstreckungswesen,
2. Straf- und Strafprozessrecht einschließlich Vollstreckungswesen,
3. Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Die Aufgaben können jeweils auch mehrere der in Satz 1 genannten Gebiete umfassen und Bezüge zum einschlägigen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Internationalen Privatrecht und Kostenrecht aufweisen.