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§ 53 ZAPO-J (Bayern) — Schriftliche Rechtspflegerprüfung

Ausbildungsordnung Justiz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die schriftliche Rechtspflegerprüfung besteht aus acht schriftlichen Aufgaben. Die Arbeitszeit beträgt jeweils fünf Stunden.

(2) Es sind schriftliche Aufgaben aus folgenden Gebieten zu bearbeiten:

1. Zivil- und Zivilprozessrecht einschließlich Vollstreckungswesen,

2. Straf- und Strafprozessrecht einschließlich Vollstreckungswesen,

3. Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Die Aufgaben können jeweils auch mehrere der in Satz 1 genannten Gebiete umfassen und Bezüge zum einschlägigen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Internationalen Privatrecht und Kostenrecht aufweisen.