Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften
ZAPO-F I§ 22 Härtefallklausel
Stand: 25.08.2026
§ 45 BaySchO gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass von einzelnen Bestimmungen der §§ 2 bis 21 Ausnahmen gewährt werden können.