Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften
ZAPO-F I§ 10 Sonstige Veranstaltungen und Ferien
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20I/10#abs-1 (1) Die Entscheidung über Durchführung und Verbindlichkeit sonstiger Veranstaltungen des Staatsinstituts einschließlich Exkursionen und eintägigen Studienfahrten trifft die Leitung der Abteilung. Mehrtägige Studienfahrten bedürfen der Genehmigung des Staatministeriums.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20I/10#abs-2 (2) Das Staatsministerium kann Abweichungen von der Ferienordnung anordnen oder genehmigen.