Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften

ZAPO-F I

§ 10 Sonstige Veranstaltungen und Ferien

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20I/10#abs-1 (1) Die Entscheidung über Durchführung und Verbindlichkeit sonstiger Veranstaltungen des Staatsinstituts einschließlich Exkursionen und eintägigen Studienfahrten trifft die Leitung der Abteilung. Mehrtägige Studienfahrten bedürfen der Genehmigung des Staatministeriums.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20I/10#abs-2 (2) Das Staatsministerium kann Abweichungen von der Ferienordnung anordnen oder genehmigen.

§ 9 § 11