Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik

ZALS

§ 27 Seminarbericht

Stand: 25.08.2026

Bayern

Über den Verlauf des Vorbereitungsdienstes eines Ausbildungsjahrgangs legt der Leiter des Studienseminars der Regierung einen in Zusammenarbeit mit den Seminarleitern erstellten schriftlichen Bericht vor. Die Berichte sollen den Arbeitsplan und dessen Erfüllung durch alle Beteiligten erkennen lassen und können Verbesserungsvorschläge und Anregungen enthalten.

§ 26 § 27a