Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik

ZALS

§ 20 Ausbildungsbezogene Lehrgänge

Stand: 25.08.2026

Bayern

Themen der allgemeinen Ausbildung (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) werden durch Lehrgänge im Gebrauch neuer Medien ergänzt. Sie können des Weiteren durch Lehrgänge ergänzt werden, die als geschlossene mehrtägige Veranstaltung durchgeführt werden. Im Einzelnen kommen dabei unter anderem Lehrgänge über Schulspiel, Schulwandern, bei Vorliegen der erforderlichen Vorqualifikation Schwimmen, Medieneinsatz, Organisation und Ausgestaltung von Ganztagsangeboten, Verkehrserziehung, erste Hilfe, Sprecherziehung, Suchtprävention und Lebensbewältigungskompetenz in Betracht.

§ 19a § 21