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§ 20 ZALS (Bayern) — Ausbildungsbezogene Lehrgänge

Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Themen der allgemeinen Ausbildung (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) werden durch Lehrgänge im Gebrauch neuer Medien ergänzt. Sie können des Weiteren durch Lehrgänge ergänzt werden, die als geschlossene mehrtägige Veranstaltung durchgeführt werden. Im Einzelnen kommen dabei unter anderem Lehrgänge über Schulspiel, Schulwandern, bei Vorliegen der erforderlichen Vorqualifikation Schwimmen, Medieneinsatz, Organisation und Ausgestaltung von Ganztagsangeboten, Verkehrserziehung, erste Hilfe, Sprecherziehung, Suchtprävention und Lebensbewältigungskompetenz in Betracht.