Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen
ZALGM§ 18 Seminarveranstaltungen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZALGM/18#abs-1 (1) In jedem Ausbildungsabschnitt sind grundsätzlich wöchentlich zwei Ausbildungstage als Seminarveranstaltungen durchzuführen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZALGM/18#abs-2 (2) Es können auch zwei oder drei Ausbildungstage zusammengelegt werden. Der Seminarrektor oder die Seminarrektorin kann für sein oder ihr Seminar allein oder zusammen mit anderen Seminaren zu den Ausbildungstagen geeignete Fachkräfte für einzelne Bereiche des Ausbildungsprogramms heranziehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZALGM/18#abs-3 (3) Die Seminarveranstaltungen sollen den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Gelegenheit geben, Alltagsfragen aus der Erziehungs- und Unterrichtspraxis sowie aus den weiteren Tätigkeitsfeldern gemeinsam zu erörtern und zu klären. Seminarrektoren und Seminarrektorinnen und Betreuungslehrkräfte zeigen im Rahmen der Ausbildungstage Unterrichtseinheiten; hierzu können auch andere geeignete Lehrkräfte herangezogen werden. Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen erproben und reflektieren an Ausbildungstagen Unterrichtseinheiten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZALGM/18#abs-4 (4) Die Mitarbeit aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Planung und Gestaltung des Ausbildungsprogramms und der Ausbildungstage ist in geeigneter Weise sicherzustellen.