Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen
ZALGM§ 17 Durchführung des Vorbereitungsdienstes, Ausbildungsformen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZALGM/17#abs-1 (1) Der Vorbereitungsdienst umfasst die Seminarveranstaltungen (§ 18), den Eigenverantwortlichen Unterricht (§ 21), das Praktikum (§ 19), Hospitation mit Studienzeiten (§ 20), ausbildungsbezogene Lehrgänge (§ 22) und andere ausbildungsbezogene Aufgaben des Lehramtsanwärters oder der Lehramtsanwärterin.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZALGM/17#abs-2 (2) Der im Rahmen des Praktikums (§ 19) erteilte Unterricht und der Eigenverantwortliche Unterricht (§ 21) dürfen zusammen im ersten Ausbildungsabschnitt 11 Wochenstunden, im zweiten Ausbildungsabschnitt 16 Wochenstunden nicht übersteigen.