Gesetze / ZAG-Monatsausweisverordnung

ZAGMonAwV

Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) EGVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

Stand: 10.06.2019

Bund

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2466 - 2467)
Stand Ende
Institutsnummer Prüfziffer Name Ort




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro[1])
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung




Zinserträge
0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0111aus Kredit- und
Geldmarktgeschäften

0111

0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen

0112

Summe: (0111 + 0112)0110
Zinsaufwendungen
0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

Laufende Erträge
0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0311aus Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren

0311

0312aus Beteiligungen0312
0313aus Anteilen an
verbundenen
Unternehmen

0313

Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310
Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-
abführungsverträgen
0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

Provisionserträge
0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0510

Provisionsaufwendungen
0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

Sonstige betriebliche Erträge
0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0811Personalaufwand0811
darunter:
0812Löhne und Gehälter0812
0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung
0813

darunter:
0814für Altersvorsorgung0814
0815andere Verwaltungsaufwendungen
0815

Summe: (0811 + 0815)0810
aus sonstigen Tätigkeiten
Personalaufwand
darunter:
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung
darunter:
0824für Altersvorsorgung0824
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 +
0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)

9010





noch Gewinn- und Verlustrechung




Sonstige betriebliche Aufwendungen
1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1110

Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren
1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1410

Aufwendungen aus Verlustübernahme
1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1510

Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit[2]
1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1610

1620aus sonstigen Tätigkeiten1620
Außerordentliches Ergebnis[2]
1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1711Außerordentliche
Erträge

1711

1712Außerordentliche Aufwendungen
1712

Summe: (1711 + 1712)1710
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen
1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

Erträge aus Verlustübernahme
2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne
2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

Periodengewinn/Periodenverlust[2]
2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

Kontrollsumme:
(9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 +
1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 +
1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)

9020

1 Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

2 Vorzeichen angeben.

§ 6