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# Anlage 5 ZAGMonAwV — (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) EGVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

ZAG-Monatsausweisverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2466 - 2467)

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			Stand Ende
Institutsnummer	Prüfziffer	Name	Ort
```

```
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro[1])
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
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Zinserträge		
	0110	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld		
		0111	aus Kredit- undGeldmarktgeschäften	0111	
		0112	aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-forderungen	0112	
Summe: (0111 + 0112)	0110	
Zinsaufwendungen		
	0210	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	0210	
Laufende Erträge		
	0310	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld		
		0311	aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren	0311	
		0312	aus Beteiligungen	0312	
		0313	aus Anteilen an verbundenen Unternehmen	0313	
Summe: (0311 + 0312 + 0313)	0310	
Erträge aus Gewinngemeinschaften,Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-abführungsverträgen		
	0410	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	0410	
Provisionserträge		
	0510	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	0510	
Provisionsaufwendungen		
	0610	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	0610	
Sonstige betriebliche Erträge		
	0710	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	0710	
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen		
	0810	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld		
		0811	Personalaufwand	0811	
		darunter:		
		0812	Löhne und Gehälter	0812	
		0813	Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung	0813	
		darunter:		
		0814	für Altersvorsorgung	0814	
		0815	andere Verwaltungsaufwendungen	0815	
Summe: (0811 + 0815)	0810	
	aus sonstigen Tätigkeiten		
		Personalaufwand		
		darunter:		
		Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung		
		darunter:		
		0824	für Altersvorsorgung	0824	
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen		
	0910	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	0910	
Kontrollsumme:(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 + 0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)	9010	
```

```
noch Gewinn- und Verlustrechung
```

```
Sonstige betriebliche Aufwendungen		
	1010	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	1010	
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft		
	1110	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	1110	
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft		
	1210	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	1210	
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere		
	1310	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	1310	
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren		
	1410	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	1410	
Aufwendungen aus Verlustübernahme		
	1510	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	1510	
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit[2]		
	1610	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	1610	
	1620	aus sonstigen Tätigkeiten	1620	
Außerordentliches Ergebnis[2]		
	1710	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld		
		1711	Außerordentliche Erträge	1711	
		1712	Außerordentliche Aufwendungen	1712	
Summe: (1711 + 1712)	1710	
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag		
	1810	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	1810	
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen		
	1910	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	1910	
Erträge aus Verlustübernahme		
	2010	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	2010	
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne		
	2110	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	2110	
Periodengewinn/Periodenverlust[2]		
	2210	aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld	2210	
Kontrollsumme:(9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 + 1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 + 1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)	9020	
```

1 Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

2 Vorzeichen angeben.

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Zitiervorschlag: Anlage 5 ZAGMonAwV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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