Gesetze / ZAG-Monatsausweisverordnung
ZAGMonAwV§ 2 Art und Umfang des Monatsausweises
Stand: 10.06.2019
Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.