Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ZÜSVBbg · GVBl.II/05, [Nr. 33] S.582

Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen nach dem Produktsicherheitsgesetz im Land Brandenburg (ZÜSVBbg)

3 Normen · Ausgangsfassung vom 06.12.2005 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Erteilung einer Befugnis und Benennung
  2. § 2 Erfassung überwachungsbedürftiger Anlagen
  3. § 3 Verpflichtungen der zugelassenen Überwachungsstelle

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 3 Normen geändert · §§ 1, 2, 3 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    06.04.2016 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 6. April 2016 (GVBl.II/16, [Nr. 18])

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.