Gesetze / Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung
WuSolvV§ 39 Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand
Stand: 10.06.2019
Der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand ist der höhere Wert aus Null und dem aktuellen Marktwert des Derivats.