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§ 39 WuSolvV — Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand

Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand ist der höhere Wert aus Null und dem aktuellen Marktwert des Derivats.