Gesetze / Landesrecht Sachsen / Wasserrechtsverfahrens- und Wasserbauprüfverordnung

WrWBauPrüfVO

Anlage (zu § 3 Absatz 7 Satz 1)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Bauwerksklassen (BwKl) für wasserwirtschaftliche Anlagen

Bauwerksklassen lfd. Nr. lfd. Buchstabe lfd. Doppelbuchstabe Wasserwirtschaftliche Anlagen BwKl

Wasserwirtschaftliche Anlagen BwKl

1. Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

a) Düker, Durchörterungen, Durchbohrungen und Durchpressungen 3

b) Gerinne in Massivbauweise 3

c) Behälter, Becken und Tiefbauwerke von Pumpwerken

aa) mit Einzelgröße bis zu 500 m³ Speichervolumen 3

bb) mit Einzelgröße über 500 m³ Speichervolumen 4

d) Behälter und Becken in Spannbetonweise 5

e) Wassertürme, geschlossene Faulräume 5

2. Anlagen des Talsperren-, Wasserspeicher- und Hochwasserrückhaltebeckenbaus

a) Talsperren, Wasserspeicher, Hochwasserrückhalte- und Sedimentationsbecken bis zu 5 m Dammhöhe oder 0,1 Mio. m³ Inhalt (Absperrbauwerke und Betriebseinrichtungen) 3

b) einfache Schacht-, Stollen- und Kavernenbauwerke 3

c) Talsperren, Wasserspeicher, Hochwasserrückhalte- und Sedimentationsbecken mit mehr als 0,1 bis zu 5,0 Mio. m³ Inhalt (Absperrbauwerke und Betriebseinrichtungen) 4

d) Schacht-, Stollen- und Kavernenbauwerke 4

e) einfache Talsperrenwasserkraftanlagen 4

f) Talsperren, Wasserspeicher, Hochwasserrückhalte- und Sedimentationsbecken mit mehr als 5,0 Mio. m³ Inhalt (Absperrbauwerke und Betriebseinrichtungen) 5

g) Pumpspeicherwerke 5

h) Talsperrenwasserkraftanlagen 5

3. Anlagen des allgemeinen Wasserbaus

a) einfache Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern einschließlich den zugehörigen Deich- und Dammbauten, Hochwasserschutzmauern, Uferspundwänden und Ufermauern, Durchlässen, Verrohrungen und Pegelanlagen 1

b) Teiche bis zu 3 m Dammhöhe ohne Hochwasserentlastung 1

c) Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern mit hohen Anforderungen an Ufer- und Sohlsicherung einschließlich den zugehörigen Deich- und Dammbauten, Hochwasserschutzwände, Uferspundwänden und Ufermauern, Durchlässen, Verrohrungen und Pegelanlagen 2

d) einfache Düker, Pump- und Schöpfwerke und sonstige Schachtbauwerke 2

e) einfache feste Wehre und Siele 2

f) Teiche bis zu 3 m Dammhöhe mit Hochwasserentlastung oder über 3 m Dammhöhe ohne Hochwasserentlastung 2

g) einfache Fischauf- und -abstiegsanlagen und -hilfen 2

h) Fischauf- und -abstiegsanlagen und -hilfen 3

i) schwierige Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern mit sehr hohen Anforderungen an Ufer- und Sohlsicherung einschließlich den zugehörigen Deich- und Dammbauten, Hochwasserschutzmauern, Uferspundwänden und Ufermauern, Durchlässen, Verrohrungen und Pegelanlagen 3

j) feste Wehre und Siele sowie einfache bewegliche Wehre 3

k) Häfen, Bootsanleger, Lade- und Löschplätze und zugehörige Bauwerke einschließlich schwimmenden Geräten und Wassersportanlagen 3

l) Düker, Pump- und Schöpfwerke und sonstige Schachtbauwerke 3

m) einfache Flusswasserkraftanlagen 3

n) Wasserüberleitungsanlagen 3

o) besonders schwierige Anlagen in, an, unter und überoberirdischen Gewässern mit sehr hohen Anforderungen an Ufer- und Sohlsicherung einschließlich den zugehörigen Deich- und Dammbauten, Hochwasserschutzmauern, Uferspundwänden und Ufermauern, Durchlässen, Verrohrungen und Pegelanlagen 4

p) schwierige Düker, Pump- und Schöpfwerke, sonstige Schachtbauwerke sowie Siele 4

q) bewegliche Wehre und Schleusen 4

r) schwierige Häfen, Bootsanleger, Lade- und Löschplätze sowie zugehörige Bauwerke einschließlich schwimmenden Geräten und Wassersportanlagen 4

s) Flusswasserkraftanlagen 4

t) schwierige Flusswasserkraftanlagen 5

§ 6