Gesetze / Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
WpÜG§ 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BGH, 10.02.2026 – II ZB 10/24Antrag eines Bieters auf Übertragung von Aktien; Berechnung des Quorum für Minderheitsaktionäre
- OLG Frankfurt am Main, 27.05.2024 – WpÜG 1/23
- LG München II, 22.06.2022 – 5HK O 16226/08
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Ein Übernahmeangebot, das sich nur auf einen Teil der Aktien der Zielgesellschaft erstreckt, ist unbeschadet der Vorschrift des § 24 unzulässig.