Gesetze / Wertpapierhandelsgesetz
WpHG§ 79 Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern
Stand: 10.06.2019
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die als systematischer Internalisierer tätig sind, haben dies der Bundesanstalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bundesanstalt übermittelt diese Information an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.