Gesetze / Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung

2. WoZErhV

§ 2 Zinserhöhung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoZErhV%202/2#abs-1 (1) Die Darlehen sind vorbehaltlich des § 3 mit einem Zinssatz von 4,5 vom Hundert jährlich zu verzinsen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoZErhV%202/2#abs-2 (2) Die höhere Verzinsung beginnt mit dem auf das Inkrafttreten dieser Verordnung folgenden Zahlungsabschnitt (§ 18b Abs. 4 des Wohnungsbindungsgesetzes).

§ 1 § 3