Gesetze / Wohnungsstichprobengesetz 1978
WoStichPrG§ 1
Stand: 10.06.2019
Im Geltungsbereich dieses Gesetzes wird auf repräsentativer Grundlage eine Bundesstatistik über Gebäude, Wohnungen, Wohnparteien und deren Wohnumgebung (Wohnungsstichprobe) nach den Verhältnissen im April 1978 durchgeführt.