Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut

WismutAGAbkG

Art 1 Zustimmung zum Abkommen

Stand: 10.06.2019

Bund

Dem in Chemnitz am 16. Mai 1991 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2 § 1