Gesetze / Vierte Windenergie-auf-See-Verordnung
4. WindSeeVInhaltsübersicht
Stand: 23.02.2024
Teil 1Allgemeine Bestimmungen
Teil 2Feststellung der Eignung sowie der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See und Vorgaben für das spätere VorhabenKapitel 1Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen
auf See
Kapitel 2Vorgaben für das spätere VorhabenAbschnitt 1Besondere Vorgaben für die Fläche N-9.2
Abschnitt 2Besondere Vorgabe für die Fläche N-9.3
Teil 3Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4Schlussbestimmungen
| § 1 | Anwendungsbereich und Gegenstand der Verordnung |
auf See
| § 2 | Feststellung der Eignung |
| § 3 | Feststellung der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See |
| § 4 | Ausschlusszonen |
| § 5 | Ausschlusszone |
| § 6 | Feststellung der zu installierenden Leistung |
| § 7 | Inkrafttreten |