Gesetze / Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung
3. WindSeeVInhaltsübersicht
Stand: 12.01.2023
Teil 1Allgemeine BestimmungenTeil 2Feststellung der EignungKapitel 1Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
Kapitel 2Vorgaben für das spätere VorhabenAbschnitt 1AllgemeinesUnterabschnitt 1Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
Unterabschnitt 2Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
Unterabschnitt 3Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
Unterabschnitt 4Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des LuftverkehrsUnterabschnitt 5Sicherheit und Gesundheitsschutz
Unterabschnitt 6Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
Unterabschnitt 7Sonstige Verpflichtungen des Trägers des VorhabensAbschnitt 2Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
Teil 3Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4Schlussbestimmungen
| § 3 | Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See |
| § 4 | Monitoring |
| § 5 | Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen |
| § 6 | Vermeidung oder Verminderung von Emissionen |
| § 7 | Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen |
| § 8 | Zeitliche Koordination von Rammarbeiten |
| § 9 | Abfälle |
| § 10 | Korrosionsschutz |
| § 11 | Anlagenkühlung |
| § 12 | Abwasser |
| § 13 | Ölgehalt des Drainagewassers |
| § 14 | Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks |
| § 15 | Dieselgeneratoren |
| § 16 | Kolk- und Kabelschutz |
| § 17 | Kennzeichnung |
| § 18 | Seeraumbeobachtung |
| § 19 | Bauweise |
| § 20 | Verkehrssicherung während der Bauphase |
| § 21 | Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte |
| § 22 | Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs |
| § 23 | Tiefenlage und Überdeckung von parkinternen Seekabelsystemen in einem Vorranggebiet Schifffahrt |
| § 27 | Grundsatz |
| § 28 | Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz |
| § 29 | Eingriff in den Baugrund |
| § 30 | Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz |
| § 31 | Sonstige Pflichten |
| § 32 | Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen |
| § 33 | Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen |
| § 36 | Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern |
| § 37 | Feststellung der zu installierenden Leistung |
| § 38 | Inkrafttreten |