Gesetze / Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung
3. WindSeeV§ 9 Abfälle
Stand: 12.01.2023
Das Einbringen und Einleiten von Abfällen in die Meeresumwelt ist verboten, es sei denn, dies ist nach den Vorschriften dieser Verordnung zulässig.
Gesetze / Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung
3. WindSeeVStand: 12.01.2023
Das Einbringen und Einleiten von Abfällen in die Meeresumwelt ist verboten, es sei denn, dies ist nach den Vorschriften dieser Verordnung zulässig.