Gesetze / Erste Windenergie-auf-See-Verordnung 1. WindSeeV § 8 Abfälle Stand: 22.12.2020 Bund Das Einbringen und Einleiten von Abfall in die Meeresumwelt ist verboten, es sei denn, dies ist nach den Vorschriften dieser Verordnung zulässig.