Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
WildTArtÜbkGArt 1
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dem in Bonn am 23. Juni 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.