Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPO§ 94 Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung
Stand: 01.08.2021
In der Hauptverhandlung tritt an die Stelle der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Absatz 3 der Strafprozessordnung die Verlesung des Tenors der angefochtenen Entscheidung über die Verhängung der berufsaufsichtlichen Maßnahme.