Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPO§ 31 Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft"
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 23.10.2003 – I ZR 64/01Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 16.04.2019 – 20 W 53/18Zitiert von 2
- VG Berlin, 12.07.2012 – 16 K 234.11Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die anerkannte Gesellschaft ist verpflichtet, die Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" in die Firma oder den Namen aufzunehmen und im beruflichen Verkehr zu führen.