Gesetze / Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung
WeinSBV§ 11 Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
Verweisungen in dieser Verordnung auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union beziehen sich auf die in der Anlage angegebenen Fassungen.
Änderungsverlauf
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19.04.2023 Ausfertigung
§ 11 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. April 2023 (BGBl. I Nr. 114)
BGBl. 2023 I Nr. 114
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