Anlage 1 (zu § 7d Absatz 1c) Regionen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2159
Stand: 13.12.2024
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 405, S. 10)
1.
Bestimmtes Anbaugebiet Ahr
2.
Bestimmtes Anbaugebiet Baden
3.
Bestimmtes Anbaugebiet Franken
4.
Bestimmtes Anbaugebiet Hessische Bergstraße
5.
Bestimmtes Anbaugebiet Mittelrhein
6.
Bestimmtes Anbaugebiet Mosel
7.
Bestimmtes Anbaugebiet Nahe
8.
Bestimmtes Anbaugebiet Pfalz
9.
Bestimmtes Anbaugebiet Rheingau
10.
Bestimmtes Anbaugebiet Rheinhessen
11.
Bestimmtes Anbaugebiet Württemberg
Änderungsverlauf
-
08.12.2024 Ausfertigung
Anlage 1 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 405)
BGBl. 2024 I Nr. 405
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