Gesetze / Weinförderverordnung
WeinFöGewV§ 32 Muster, Vordrucke
Stand: 02.09.2026
Soweit die zuständigen Stellen für Anträge, Verträge, Erklärungen oder Meldungen Muster bekanntgeben oder Vordrucke oder Formulare auch elektronisch bereithalten, sind diese zu verwenden.