Gesetze / Gesetz zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken
WasKwVÄndG§ 6
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.