Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen
WahlO Post§ 2
Stand: 10.06.2019
Die bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten für die Anwendung der Vorschriften der Wahlordnung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.