Gesetze / Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
WaffGÄndGArt 3
Stand: 10.06.2019
Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, das Waffengesetz unter Berücksichtigung der Änderungen durch dieses Gesetz mit neuem Datum bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.