Gesetze / Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen
WaStrGAnlErmV§ 2
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.