Gesetze / Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes WZG§4ITABek Anlage Italienische Prüf- und Gewährzeichen Stand: 10.06.2019 Bund (Fundstelle: BGBl. I 1962, 480)(Inhalt: nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen)