Gesetze / Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
WWSUGArt 37 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WWSUG/37#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 dieses Absatzes am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WWSUG/37#abs-2 (2) Artikel 21 tritt in Kraft, wenn die Deutsche Demokratische Republik für die im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassenen Rechtsanwälte und Patentanwälte entsprechende Vorschriften erlassen hat. Der Bundesminister der Justiz gibt das Datum des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WWSUG/37#abs-3 (3) Der Tag, an dem der Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich der in Artikel 1 Satz 1 aufgeführten Urkunden nach Artikel 38 des Vertrages in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.