Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung
WTG DVOVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 23. Oktober 2014
Auf Grund des § 45 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 4 bis 7 und Absatz 2 des Wohn- und Teilhabegesetzes (Artikel 2 des Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 625)) verordnet das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter im Benehmen mit dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags sowie - hinsichtlich des § 45 Absatz 1 Nummer 7 des Wohn- und Teilhabegesetzes - im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeiner Teil
Kapitel 1
Personelle Anforderungen an alle Wohn- und Betreuungsangebote
§ 1 Fachkräfte
§ 2 Persönliche Ausschlussgründe
§ 3 Fort- und Weiterbildung
Kapitel 2
Qualitätssicherung
§ 4 Veröffentlichung der wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen
§ 5 Verfahren zur elektronischen Datenverarbeitung
Teil 2
Besonderer Teil
Kapitel 1
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Abschnitt 1
Anforderungen an die Wohnqualität
§ 6 Allgemeine Anforderungen
§ 7 Individualbereich
§ 8 Gemeinschaftsbereiche
Abschnitt 2
(weggefallen)
§ 9 (weggefallen)
Abschnitt 3
Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer
§ 10 Aufgaben des Nutzerinnen- und Nutzerbeirates
§ 11 Mitbestimmung des Beirates
§ 12 Mitwirkung des Beirates
§ 13 Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 14 Anzahl der Mitglieder
§ 15 Wahlgrundsätze
§ 16 Wahlverfahren
§ 17 Amtszeit des Beirates
§ 18 Ende der Mitgliedschaft, Nachrücken von Ersatzmitgliedern
§ 19 Verfahrensregelungen zur Beiratsarbeit
§ 20 Bildung und Amtszeit des Beratungsgremiums
§ 21 Vertretungsgremium
§ 22 Bestellung einer Vertrauensperson
Abschnitt 4
Anzeige- und Dokumentationspflichten
§ 23 Anzeigepflichten
§ 24 Dokumentationspflichten
Kapitel 2
Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften
Abschnitt 1
Anforderungen an die Wohnqualität
§ 25 Allgemeine Anforderungen
§ 26 Individualbereich
§ 27 Gemeinschaftsbereiche
Abschnitt 2
Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer
§ 28 Aufgaben des Nutzerinnen- und Nutzerbeirates
§ 29 Mitbestimmung der Nutzerinnen- und Nutzerversammlung
§ 30 Mitwirkung der Nutzerinnen- und Nutzerversammlung
§ 31 Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 32 Verfahrensregelungen zur Arbeit der Nutzerinnen- und Nutzerversammlung
Abschnitt 3
Anzeige- und Dokumentationspflichten
§ 33 Anzeigepflichten
§ 34 Dokumentationspflichten
Kapitel 3
Servicewohnen
§ 35 Anzeigepflichten
Kapitel 4
Ambulante Dienste
§ 36 Anzeigepflichten
§ 37 Dokumentationspflichten
Kapitel 5
Gasteinrichtungen
Abschnitt 1
Anforderungen an die Wohnqualität
§ 38 Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege
§ 39 Hospize
§ 40 Einrichtungen der Kurzzeitbetreuung
Abschnitt 2
Personelle Anforderungen
§ 41 Besondere Fachkraft
Abschnitt 3
Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer
§ 42 Vertrauenspersonen
Abschnitt 4
Anzeige- und Dokumentationspflichten
§ 43 Anzeigepflichten
§ 44 Dokumentationspflichten
Teil 3
Schlussbestimmungen
§ 45 Ordnungswidrigkeiten
§ 46 Übergangsvorschrift
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Ersetzung von Bundesrecht
Teil 1
Allgemeiner Teil
Kapitel 1
Personelle Anforderungen an alle Wohn- und Betreuungsangebote