Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung

WTG DVO

§ 28 Aufgaben der Nutzerinnen- und Nutzerversammlung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Nutzerinnen- und Nutzerversammlung hat folgende Aufgaben:

1. Maßnahmen bei der Leistungsanbieterin oder dem Leistungsanbieter zu beantragen, die den Nutzerinnen und Nutzern dienen,

2. Beschwerden und Anregungen an die Leistungsanbieterin oder den Leistungsanbieter weiterzugeben und mit ihr oder ihm darüber zu verhandeln,

3. neuen Nutzerinnen und Nutzern zu helfen, sich in der Wohngemeinschaft zurechtzufinden und

4. bei Maßnahmen mitzuwirken, bei denen es um die Förderung der Qualität der Betreuung geht,

5. mit den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern in allen Fragen zusammenzuarbeiten, die die Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft betreffen.

§ 27 § 29