Gesetze / Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz
WOSprAuG§ 16 Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Gewählten
Stand: 28.01.2022
Sobald die Mitglieder des Sprecherausschusses endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben nach § 3 Absatz 4 Satz 1 bis 3. Ein Abdruck der Wahlniederschrift (§ 14) ist dem Arbeitgeber unverzüglich zu übersenden.