Gesetze / Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
WMVO§ 36 Geschäftsordnung des Werkstattrats
Stand: 10.06.2019
Der Werkstattrat kann sich für seine Arbeit eine schriftliche Geschäftsordnung geben, in der weitere Bestimmungen über die Geschäftsführung getroffen werden.